Jugendschutz
Hallo Annemarie,
selbstverständlich kann ich meine Angaben belegen.
Grundlage ist das Jugendschutzgesetz, das unter anderem die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten verbietet.Da der Gesetzgeber nicht im Einzelfall alles per Gesetz regeln kann und rechtlich auch nicht muss, hat er für die nähere Ausgestaltung des Jugendschutzgesetzes die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" eingerichtet.
Diese zuständige Stelle hat in den letzten Jahren wiederholt pro ana Beiträge sls jugendgefährdend eingestuft.Mir liegt die Entscheidung vom 04.12.2008 im Wortlaut vor. Der Tenor lautet:
Medien sind als jugendgefährdend einzustufen,die dazu auffordern, sich oder anderen Menschen körperliche Schäden zuzufügen,z.B. Aufforderung zum Selbstmord, Aufforderung zur Nahrungsverweigerung,die zu extremen Mangelerscheinungen bis zum Tode führen können ( pro Anoxerie)
Die Entscheidung ist eindeutig und wird auch von mir geteilt.
Auf Grundlage dieses und anderer gleichlautender Entscheidungen wurden im übrigen bereits einige Foren geschlossen. Es gibt also auch für die Moderatorinnen gute Gründe, hier keine pro ana Beiträge zu dulden!
LG Nus