Hallo,
Mein Elterngeld geht zu Ende und ich dürfte ab dem 22.07 wieder in Teilzeit (max. 30Std./Woche wegen Elternzeit (noch ein Jahr)) bei meinem "alten" Arbeitgeber arbeiten.
Ich bin jedoch kurz nach der Geburt meiner Tochter an Rheuma erkrankt. Schmerzen habe ich eigentlich immer. Mal mehr mal weniger.
Ich werde es auf jeden Fall ausprobieren mit dem Arbeiten und ob es körperlich klappt. Aaaaaber, was ist wenn ich nach z.B. zwei Wochen einen Schub bekomme und im schlimmsten Fall länger als sechs Wochen krankgeschrieben werde.
Wird das Krankengeld dann nur von den zwei bereits gearbeiteten Wochen berechnet?
Oder muß ich erst gar vier Wochen durcharbeiten um Anspruch auf Krankengeld zu haben?
Ich hoffe dass ich die Kraft dazu haben werde und mein Körper da mitmacht, aber ich muß mich auch für den schlimmsten Fall vorbereiten.
Bei der Krankenkasse würde ich ungerne anrufen. Was ist wenn der schlimmste Fall wirklich eintrifft? Dann unterstellen die mir noch vielleicht irgendwelche Absichten.
Leider ist das alles traurig. Das Wichtigste ist aber dass mein kleiner Sonnenschein :AMOUR: gesund und munter ist.
Vielen Dank im Voraus und allen vieeeel Gesundheit. Glaubt mir, nichts ist wichtiger,
maga0707