Schwierige ethikfrage, möglichkeit besteht...
Hallo it1983,
es besteht die möglichkeit nach psychkg eine zwangseinweisung vornehmen zu lassen, hierzu muss eine eigen- oder fremdgefährdung vorliegen. wenn ich das so höre ist dies jawohl der fall. wende dich an den ortsansässigen sozialpsychiatrischen dienst. dort ist ein amtsarzt, der die lage einschätzen kann und entscheidet, ob hier eine solche maßnahme rechtens ist. in der situation, wo der amtsarzt konsultiert wurde, muss also eine fremd- oder eigengefährdung bestehen, ansonsten kann er aus rechtsgründen keine zwangseinweisung vornehmen. der sozialpsychiatrische dienst hilft aber auch sonst, indem sozialarbeiter kommen und helfend zur seite stehen im günstigsten fall den mann selber dazu bringt, sich hilfe zu suchen. wenn es nicht besser wird, der frau helfen, sich zu trennen, um sich und die kinder zu schützen.
NOCH GANZ WICHTIG: macht euch klar, dass eine zwangseinweisung einen erheblichen eingriff in die würde und persönlichkeit des menschen bedeutet. auch in der psychiatrie gibt es zb. fixierungen. wenn der mann sich nicht helfen lassen will von selbst, dann ist das sein recht, dann muss die frau die konsequenzen tragen und sich trennen. ich würde immer auf zwangseinweisung verzichten......
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