In Antwort auf mayim_12878600
MDK
Ein Freund meines Vaters arbeitet auch beim MDK. Du hast das Recht, den Arztbrief zu lesen, den er dir für den Hausarzt mitgibt.
Es geht ja immerhin um dich. Die Abkürzungen sind halt schwer verständlich, die erklärt dir dann der Hausarzt ect.
Wenn ein Arbeitnehmer länger krank ist und irgendwas unglaubwürdig ist bzw der Arbeitgeber irgendwas anzeifelt, hat er das Recht den Arbeitgeber durch einen zweiten Arzt, (den des MDK) untersuchen zu lassen.
Jo, der medizinische Dienst der Krankenkassen überwacht u.a. die Altenheime ect. Haben auch schon Besuch vom netten Herrn bekommen, der denen mal Dampf gemacht hat.
Gibt Grundlagen für die Qualitätsprüfung heraus, ambulante und stationäre.
Des weiteren stellt er Gutachten aus. Einstufung in Pflegestufen ect.
MDK
untersucht natürlich den Arbeitnehmer
Gefällt mir