Hab gerade mal recherchiert ...
... eine psychotherapeutische Behandlung muss einer Verbeamtung wohl nicht in jedem Fall entgegenstehen.
Es braucht () keineswegs befürchtet werden, dass jede psychotherapeutische Behand- lung eine Verbeamtung oder Beschäftigung als Referendar/in verhindert. Es ist eine Einzel- fallentscheidung (des Amtsarztes a. d. ptb), ob Erkrankungen vorliegen, die der Verbeamtung bzw. dem Referendariat entgegenstehen. Dabei kann sich durchaus ergeben, dass der Hinweis auf eine Psychotherapie bedeutet, dass eine psychische Erkrankung geheilt ist und der Verbeamtung nicht entgegensteht. Ebenso kann eine laufende Psychotherapie zum Ergebnis führen, dass diese Erkrankung geheilt wird. Generell kann und wird auch häufig der Fall vorliegen, dass die Erkrankung nicht so schwer wiegt, dass sie der Verbeamtung entgegensteht. Ggf. hält der Amtsarzt oder das Gesundheitsamt Rücksprache mit dem Psychotherapeuten, prinzipiell natürlich nur mit Einwilligung des Anwärters.
Eine pauschale Aussage lässt sich also nicht treffen, jedoch kann festgehalten werden, dass längst nicht jede Psychotherapie einer Verbeamtung oder dem Referendariat entgegensteht. Andererseits kann auch nicht garantiert werden, dass der Hinweis auf eine Psychotherapie stets und ausnahmslos unproblematisch wäre.
report psychologie10/2009, S. 417
Liebe Grüße
Traumverloren