In Antwort auf vivien_12165406
Auf keinen Fall
von haarspray oder ähnlichem können Menschen ersticken, die Augen stark verletzen o.ä. Das kann mit Pfefferspray garnicht oder nur sehr selten passieren, da er dafür ausgelegt ist nur temporär zu wirken und keinen bleibenden schaden zu hinterlassen. Rechtlich wäre es nämlich keine Notwehr mehr, weil die Reakrion zu heftig ist(Verbessert mich, wenn ich das falsch sehe)
Du ...
... liegst falsch
Rein rechtlich ist es Notwehr, weil du dich damit verteidigst und nicht jemanden bewusst angreifst. Wenn man danach gehen würde, dass man zur Notwehr nur Dinge verwenden darf, die den Täter in keinster Weise verletzen, dürfte man nicht einmal einen Hausschlüssel ohne Waffenschein bei sich tragen.
Klar können beim Täter bleibende Schäden bleiben, aber daran ist er oder sie dann ja selbst Schuld - schließlich hat man denjenigen ja nicht gezwungen, eine Joggerin zu überfallen, und sie auszurauben/zu vergewaltigen usw.... 
Rechtliche Probleme könnte es nur dann geben, wenn das Opfer sich mit einer richtigen Waffe verteidigt hätte, die sie nicht hätte besitzen dürfen (z.B. Messer, die "guten" Pfeffersprays usw.) ... zumindest nicht ohne Waffenschein.
GLG Raven
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