In Antwort auf agnhs_12556412
Kommt darauf an
wie lange dein Versicherungsjahr läuft, ob von Jan. bis Jan oder eben z. B. von April bis April.
Noralerweise schickt dir die Krankenkasse einen Brief, kurz bevor das Berechnungsjahr abläuft und sie anfangen, eventuell ausstehende Vergleichswerte (wenn du keine Rechnungen eingereicht hast) abzurechnen.
Du hast in der Regel einen Eigenanteil, den ziehen sie dir von den eingereichten Rechnungen ab. Wie hoch diese Eigenbeteiligung ist, müßte im Vertrag enthalten sein.
Dann kommt es noch darauf an, ob es Leistungen sind, die von der Krankenkasse überhaupt übernommen werden. Bei manchen Rechnungen, z. B. Zahnarzt, wird ein so hoher Faktor angesetzt vom Arzt, dass die Rechnung nicht komplett gezahlt wird, bzw. die Krankenkasse eine Nachbesserung vom Arzt fordert oder ihn anhält, die Gründe für diesen hohen Faktor zu erklären.
Du schickst die Originalrechnung hin, behälst die Rechnungskopie samt Einzahlungsbeleg (wenn du es noch nicht bezahlt hast wichtig). Bei Rezepten bzw. Medikamentenkosten schikst du das Rezept hin, ich würde mir vorher aber eine Kopie machen.
Sonst braucht die Krankenkasse an sich nichts.
Wenn noch Fragen sein sollten, jederzeit gerne.
Gruß
moni
Weitere Fragen
also erst einmal Danke Moni für deine Antwort.
Ich bin /bzw. war bei meinen Vater mit Privatversichert...
aber da ich eine Arbeitsstelle begonnen habe, musste ich mich neu Versichern (AOK- also nicht mehr Privat).
Glaubst du, dass ich nun meine Rechnungen noch einschicken kann...
nicht, dass die sagen ... hey, du bist schon einen Monat nicht mehr bei uns Versichert...
ich mein auf den Rechnungen steht ja, wann man beim Arzt war.
naja, am besten mal schnell einreichen, dann werd ichs wohl merken...
Gruß zurück
bye
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