In Antwort auf taegan_12891388
Das findet man bei Google!!!
Nur zu Eurer Information:
Definition "Fleisch und tierische Nebenerzeugnisse"
Ein Schlachttier wird nach geltendem Recht in "Fleisch" und "tierische Nebenerzeugnisse" unterteilt. Unter Fleisch versteht man dabei nicht nur das Muskelfleisch, sondern auch Binde- und Sehnengewebe, Schleimhäute und Fettgewebe. Tierische Nebenerzeugnisse hingegen sind Innereien, Knochen, Knorpel und Blut, aber auch Federn, Hufe, Haare, Schnäbel, Urin, und Kot. Die meisten dieser Abfälle sind für den menschlichen Verzehr nicht zugelassen, und fallen nicht unter das Lebensmittelgesetz. Man muss leider davon ausgehen, dass manchmal auch Schimmelpilze in den Dosen sind, weil nicht alle verwendeten Rohstoffe frisch sind.
Wem es jetzt noch schmeckt, dann nur zu.
Hier noch mal bildlich....
http://www.olfie.de/erfoto.html
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